Zipline Stoderzinken | Hotline +43 3685 22622

Fluggastbestimmungen

Bestimmungen für die Zipline Stoderzinken

Die Teilnahme am Flug mit der Zipline Stoderzinken ist für alle Personen möglich, die nicht an einer Krankheit oder einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, die für sie selbst eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte.

  • Mindestkörpergröße: 120 cm
  • Mindeststartgewicht: 30 kg (inkl. Bekleidung)
  • Höchststartgewicht: 125 kg (inkl. Bekleidung)
  • Mindestalter: 8 Jahre
  • Personen unter 10 Jahren benötigen die Begleitung durch einen Erwachsenen.
  • Personen unter 14 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberichtigten. 

Untersagt ist die Teilnahme für jene Personen, die unter folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen stehen:

  • Personen, die alkoholisiert sind oder dem Einfluss von Drogen stehen
  • Wirbelsäulenprobleme, Schäden am Bewegungsapparat
  • Herzkrankheiten, Kreislaufschwäche
  • Herzschrittmacher (Achtung: Magnete in der Seilrolle)
  • chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen
  • Epilepsie
  • Bluthochdruck
  • Schwangerschaft
  • kürzlich (3 Monate) durchgeführte Augenoperationen (im Speziellen: Netzhautprobleme)

Action Pur mit der
Zipline Stoderzinken

Regeln für die Benützung der Zipline Stoderzinken:

  • Es dürfen beim Flug keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Fluggast selbst oder für andere darstellen.
  • Lange Haare müssen zusammengebunden werden!
  • Festes Schuhwerk! (Die Zu- und Abstiege der Zipline befinden sich im alpinen Gelände, deshalb ist festes Schuhwerk mit Profilsohle erforderlich)
  • Lose, herabhängende Kleidungsstücke müssen entfernt werden (z.B. Schal, etc.).
  • Die Fluggurte müssen vom Fluggast selbständig, entsprechend der Anweisungen entsprechend angelegt werden.
  • Jeder Fluggast muss an der theoretischen Sicherheitsdemonstration teilnehmen.
  • Die von uns zur Verfügung gestellte Ausrüstung (Gurt und Seilrolle), muss nach unseren Anweisungen benutzt werden. Die Seilrolle darf nicht selbständig ein- und ausgehängt werden! Sie ist nicht auf andere Personen übertragbar und muss nach der Beendigung des Fluges wieder zurückgegeben werden!
  • Bei Zuwiderhandeln oder Verstößen gegen die Anweisungen können die betreffenden Fluggäste vom Flug ausgeschlossen werden!
  • Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen der Betreuer übernimmt die Freizeitschule GmbH. keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
  • Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (starker Wind, Gewitter, Seilvereisung, etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Fall keine Rückvergütung des Flugpreises.
  • Die Freizeitschule GmbH. haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden.
  • Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Freizeitschule GmbH. nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Der Fluggast erteilt seine Zustimmung, dass die während der Aktivitäten von der Freizeitschule GmbH. aufgenommenen Fotos und Videos, auf denen der Fluggast erkennbar ist, ohne weitere Zustimmung auch für Werbezwecke verwendet werden dürfen.