Zipline Stoderzinken | Hotline +43 3685 22622

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Fluggastbestimmungen

Stand: Mai 2025

WARNUNG:

Die Zipline Stoderzinken ist eine Vergnügungsanlage, die der Ausübung von Abenteuer-Vergnügungs-Sport im Freien dient. Im Sinne einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen müssen wir Sie daher ausdrücklich davor warnen, dass die Teilnahme daran gefährlich ist und das Risiko Verletzungen zu erleiden, nicht ausgeschlossen werden kann.

Geltungsbereich der AGBs

Die Veranstaltung und Durchführung von Zipline Angeboten und Leistungen erfolgen vom Betreiber (= Freizeitschule Gröbming GmbH) immer nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und nachdem diese als gelesen und akzeptiert bestätigt wurden.

Leistungsbeschreibung

Die Freizeitschule Gröbming GmbH betreibt eine ca. 2,5 km lange Zipline in Gröbming am Stoderzinken. Die Anlage ist behördlich abgenommen und durch die Bezirkshauptmannschaft Liezen bewilligt. Der Betreiber, die Freizeitschule Gröbming GmbH, verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.

  1. Die Zipline ist ein Vergnügungsgerät, das im Freien liegt und damit Witterungseinflüssen (Wind, Regen, Schmutz etc.) unterliegt. Derartige Witterungseinflüsse können nachteilige Folgen für die Gesundheit des Fluggastes und auch für dessen Bekleidung (zum Beispiel: Verschmutzung), haben.
  2. Der Fluggast muss sich vor Antritt des Fluges mit den Fluggastbestimmungen vertraut machen und die

Zur Kenntnisnahme dieser Fluggastbestimmungen schriftlich bestätigen.

  1. Der Fluggast hat den Anweisungen des Betreibers und dessen MitarbeiterInnen unbedingt Folge zu leisten. Sollte sich der Teilnehmer den Sicherheitsanweisungen des Betreibers widersetzen, hat dieser das Recht, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Das Ticket verfällt in diesem Fall ersatzlos.
  2. WARNUNG: Eine Nichtbeachtung der Fluggastbestimmungen oder der Benützungsregeln oder der Unterweisun-gen/Anweisungen des Personals des Betreibers, kann für den Fluggast schwere Verletzungen oder gar den Tod zur Folge haben.
  3. Der Fluggast hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er der jeweils herrschenden entsprechend Witterung bekleidet ist. Wetterentsprechende Bekleidung wird vom Betreiber nicht zur Verfügung gestellt.
  4. Bei der Durchführung des Flugprogrammes kann es zu Wartezeiten, insbesondere beim Check-In, beim Bustrans-fer, beim Boarding, durch Rettungsmaßnahmen und aufgrund von Witterungseinflüssen kommen. Wartezeiten führen zu keiner Rückvergütung des Flugpreises!

Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme am Flug mit der Zipline Stoderzinken ist nur jenen Personen möglich, die nicht an einer Krankheit oder einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, die für sie selbst eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte.

Jedenfalls müssen für eine Teilnahme folgende Voraussetzungen zumindest erfüllt sein:

  1. Mindestkörpergröße: 120 cm
  2. Mindestkörpergewicht beim Start: 30 kg (inkl. Bekleidung)
  3. Höchstes Körpergewicht beim Start: 125 kg (inkl. Bekleidung)
  4. Mindestalter: 8 Jahre
  5. Personen unter 10 Jahren benötigen die Begleitung durch einen Erwachsenen.
  6. Personen unter 14 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberichtigten.

BEACHTE: Nach erfolgter Buchung ist die Person, die am Flug teilnimmt, selbst dafür verantwortlich, dass sie diese Mindestvoraussetzungen erfüllt. Bei Nicht-Erfüllung der Mindestvoraussetzungen ist eine Rückerstattung des Ticket-preises ausgeschlossen

  1. Untersagt ist die Teilnahme jenen Personen, die unter einer der folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigun-gen stehen:
  2. Alkohol- und/oder Drogeneinfluss
  3. Wirbelsäulenprobleme, Schäden am Bewegungsapparat
  4. Herzkrankheiten, Kreislaufschwäche
  5. Herzschrittmacher (Achtung: Magnete in der Seilrolle)
  6. chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen
  7. Epilepsie
  8. Bluthochdruck
  9. psychische Erkrankungen
  10. Schwangerschaft
  11. kürzlich durchgeführte Augenoperationen (im Speziellen: Netzhautprobleme).

Durch den Antritt des Fluges erklärt der Fluggast ausdrücklich, zum Zeitpunkt des Antritts des Fluges nicht darüber in Kenntnis zu sein, unter irgendeiner der vorgenannten Beeinträchtigungen zu stehen.

Wichtige Regeln für die Benützung der Zipline Stoderzinken

  1. Es dürfen beim Flug keine persönlichen Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Fluggast selbst oder für andere darstellen.
  2. Lange Haare müssen zusammengebunden werden! Festes Schuhwerk ist zu tragen (die Zu- und Absteige der Zipline befinden sich im alpinen Gelände, deshalb ist festes Schuhwerk mit Profilsohle erforderlich)!
  3. Lose, herabhängende Kleidungsstücke müssen entfernt werden (z.B. Schal, etc.).
  4. Die Fluggurte müssen vom Fluggast selbständig, entsprechend der Anweisungen entsprechend angelegt wer-den.
  5. Jeder Fluggast muss an der Sicherheitsdemonstration teilnehmen.
  6. Die vom Betreiber zur Verfügung gestellte Ausrüstung (Gurt und Seilrolle), muss nach den Anweisungen des Betreibers benutzt werden. Die Seilrolle darf nicht selbständig ein- und ausgehängt werden! Sie ist nicht auf andere Personen übertragbar und muss nach der Beendigung des Fluges wieder zurückgegeben werden!
  7. Bei Zuwiderhandeln oder Verstößen gegen die Anweisungen können die betreffenden Fluggäste vom Flug aus-geschlossen werden. Es erfolgt in diesem Fall keine Rückvergütung des Flugpreises.
  8. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (starker Wind, Gewitter, Seilvereisung, etc.) einzustellen.
  9. WARNUNG: Eine Nichtbeachtung der vorstehenden Regeln oder der Fluggastbestimmungen oder der Benüt-zungsregeln oder der Unterweisungen/Anweisungen des Personals des Betreibers, kann schwere Verletzungen oder gar den Tod zur Folge haben.

Buchungsbestätigung

Fluggäste können sich persönlich, schriftlich oder online anmelden. Eine verbindliche Buchung des Fluges entsteht erst mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung. Ausgenommen sind Buchungen vor Ort, wenn die Kapazität eine solche Bu-chung zulässt – hier erhält der Gast direkt sein Flugticket (= Buchungsbestätigung).

Leistungsänderungen

  1. Die Angabe hinsichtlich der Dauer des Fluges inkl. Transfer dient als bloßer Anhaltspunkt, nicht als fixe Termin-bzw. Zeitangabe.
  2. Der Betreiber behält sich das Recht vor, im Falle von Verzögerungen z. B. durch Wetter, Dunkelheit, etc., die zu einem Sicherheitsrisiko führen könnten, die Durchführung des Fluges vorzeitig zu beenden. Die Gültigkeit von Flugtickets und Gutscheinen bleibt in solchen Fällen aufrecht, wenn der Fluggast aufgrund o.a. Gründe auf seinen vollständigen Flug verzichten musste. Es besteht jedoch kein Schadenersatzanspruch bei Verzögerungen im Flug-plan.
  3. Dem Fluggast ist bewusst, dass aus Sicherheitsgründen der Flug unterbrochen oder verschoben werden kann.
  4. Die zur Bewerbung des Angebots verwendeten Fotografien und Abbildungen dienen der allgemeinen Beschrei-bung. Diese sind unverbindlich und können variieren.

Flugtickets und Gutscheine

  1. Dem Betreiber obliegt die Durchführung des Fluges. Mit Erwerb eines Flugtickets oder Gutscheines ist der Kunde berechtigt, einen Termin zur Durchführung des Fluges zu wählen.
  2. Ab Erwerb des Gutscheines ist dieser für 5 Jahre gültig. Der Gutschein kann danach verlängert werden.
  3. Alle angeführten Preise für Gutscheine und Tickets sind Endpreise (inkl. MwSt.).

Die Tickets und Gutscheine sind übertragbar. Sie können an eine geeignete Person, die den Fluggastbestimmungen entspricht, weitergegeben werden.

Stornobedingungen

Bitte beachten Sie: bei Nichterscheinen oder Rücktritt erfolgt keine Rückerstattung. Sie können jederzeit vor oder während des Zipline-Programms von Ihrer Buchung zurücktreten. Wir bitten um eine schriftliche Mitteilung, um dies festzuhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei: 1. Nichterscheinen zum gebuchten Termin 2. einem Rücktritt auf der Startplattform 3. oder aus anderen Gründen (auch bei Schlechtwetter, wenn die Zipline geöffnet ist), der volle Ticketpreis von 100 % berechnet wird. Ihr Ticket verfällt in diesen Fällen ohne Anspruch auf Ersatz

  1. Nichterscheinen zum gebuchten Termin
  2. einem Rücktritt auf der Startplattform
  3. der aus anderen Gründen (auch bei Schlechtwetter, wenn die Zipline geöffnet ist), der volle Ticketpreis von 100 % berechnet wird. Ihr Ticket verfällt in diesen Fällen ohne Anspruch auf Ersatz

Rücktritt durch den Betreiber

  1. Der Betreiber behält sich das Recht vor, aufgrund von Witterungseinflüssen oder sonstigen unvorhersehbaren vom Betreiber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Umständen (wie z.B. Krankheit der Mitar-beiter; technische Gebrechen, behördliche Auflagen, etc.), die dies sachlich rechtfertigen, Flugtermine kurzfristig abzusagen bzw. Flüge abzubrechen.
  2. Der Betreiber wird, sobald ihm das Vorliegen eines oben beschriebenen Witterungseinflusses bzw. eines sonsti-gen unvorhersehbaren Umstandes bekannt ist, versuchen, den Fluggast unter Verwendung derjenigen Kontakt-daten (E-Mail und/oder Telefonnummer), die der Fluggast bei der Buchung des Fluges angegeben hat, zu errei-chen, um ihn über die Terminabsage zu informieren.
  3. Den Fluggästen wird trotzdem empfohlen, sich über eine mögliche Absage des gebuchten Fluges vor Antritt der Reise zum Veranstaltungsort zu informieren. Die Information über die Durchführung/Absage des gebuchten Fluges kann auf der Homepage www.zipline.at bzw. durch Kontaktieren des Büros eingeholt werden.
  4. Das Flugticket behält in diesen Fällen seine Gültigkeit. Der Fluggast hat das Recht, den Flug zu einem späteren Zeitpunkt an einem vorher mit dem Betreiber zu vereinbarenden Ersatztermin zu absolvieren.
  5. Sollte der Teilnehmer keinen solchen Ersatztermin vereinbaren können oder wollen, erstattet der Betreiber den Ticketpreis in voller Höhe zurück.

Haftung für Mängel und Schäden, Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

  1. WARNUNG: Die Benutzung der Zipline Stoderzinken ist insbesondere aufgrund der hohen Geschwindigkeiten und Flughöhen für den Fluggast mit Risiken und Gefahren für dessen Leib und Leben verbunden. Eine Nichtbeachtung dieser AGB und Fluggastbestimmungen, sowie der Unterweisungen/Anweisungen des Personals des Betreibers, kann schwere Verletzungen oder gar den Tod zur Folge haben. Der Fluggast ist sich darüber im Klaren, dass der Betreiber für Personenschäden bzw. Ableben des Fluggastes nur dann und nur in dem Ausmaß schadenersatz-pflichtig wird, so und insoweit der Betreiber jene Personenschäden bzw. Ableben schuldhaft und rechtswidrig verursacht hat. Der Fluggast versteht, dass es aufgrund des Wesens der Anlage in gewissen Fallkonstellationen (wie z.B. höhere Gewalt; unvorhersehbare Umwelteinflüsse; unverschuldetes technisches Versagen; etc.) möglich ist, dass er Personenschäden und/oder Vermögensschäden erleidet oder gar verstirbt, ohne dass er bzw. seine Nachkommen dafür den Betreiber erfolgreich in Haftung ziehen können.
  2. Der Fluggast hat in Beachtung dieser AGB und Fluggastbestimmungen, sowie der Unterweisungen/Anweisungen des Personals des Betreibers, selbst geeignete Vorkehrungen (zum Beispiel: in verschließbare Gewandtasche ge-ben) dagegen zu treffen, dass er während des Fluges keine von ihm mitgeführte persönliche Gegenstände verliert.
  3. Unfälle und Schäden sind vom Fluggast umgehend dem Betreiber bekannt zu geben!
  4. Freizeitschule Gröbming GmbH haftet nicht für Fälle höherer Gewalt (wie zu Beispiel Aufruhr, Kriegs- oder Natur-ereignisse, Verkehrsstörungen, Seuche). Ein trotz angemessener Schutzvorrichtungen eintretender EDV-Ausfall (zum Beispiel durch Computerviren, Hacker-Angriff), ist auch ein Fall höherer Gewalt.

Gerichtsstand und Anzuwendendes Recht

  1. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Zipline gilt, sofern die Streitigkeit Ansprüche zwischen dem Betreiber und einem/einer UnternehmerIn betrifft (= unternehmensbezogenes Ge-schäft betrifft, mit Bestellung/Buchung die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich in Betracht kommenden Gerichtes für A-8962 Gröbming (= Sitz der Freizeitschule Gröbming GmbH) als vereinbart.
  2. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Zipline haben jedenfalls ausschließ-lich die Bestimmungen des Österreichischen Rechtes Anwendung zu finden, und zwar sowohl in materieller Hin-sicht (also was die inhaltliche Beurteilung des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses und der wechselseiti-gen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien betrifft), als auch in formeller Hinsicht (also was das für Streitigkei-ten der Vertragsparteien geltende Verfahren betrifft). Die Kollisionsnormen des Österreichischen Rechtes gelten als mit Bestellung/Buchung einvernehmlich ausgeschlossen; desgleichen auch die allfällige Anwendung der Best-immungen des UN-Kaufrechtes.