Allgemeine Geschäftsbedingungen und Fluggastbestimmungen (Zipline und FlyingCoaster)
Stand: Jänner 2026
Die Zipline Stoderzinken ist eine Vergnügungsanlage, die der Ausübung von Abenteuer-Vergnügungs-Sport im Freien dient. Im Sinne einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen müssen wir Sie daher ausdrücklich davor warnen, dass die Teilnahme daran gefährlich ist und das Risiko Verletzungen zu erleiden, nicht ausgeschlossen werden kann.
Geltungsbereich der AGBs
Die Veranstaltung und Durchführung von Zipline und FlyingCoaster Angeboten und Leistungen erfolgen vom Zipline Betreiber (= Freizeitschule Gröbming GmbH) und vom FlyingCoaster Betreiber (=Abenteuerpark Betriebs- u. Errichtungs GmbH) immer nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und nachdem diese als gelesen und akzeptiert bestätigt wurden.
Leistungsbeschreibung
Die Freizeitschule Gröbming GmbH betreibt eine ca. 2,5 km lange Zipline in Gröbming am Stoderzinken. Die Anlage ist behördlich abgenommen und durch die Bezirkshauptmannschaft Liezen bewilligt. Der Betreiber, die Freizeitschule Gröbming GmbH, verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
Die Zipline ist ein Vergnügungsgerät, das im Freien liegt und damit Witterungseinflüssen (Wind, Regen, Schmutz etc.) unterliegt. Derartige Witterungseinflüsse können nachteilige Folgen für die Gesundheit des Fluggastes und auch für dessen Bekleidung (zum Beispiel: Verschmutzung), haben.
Der Fluggast muss sich vor Antritt des Fluges mit den Fluggastbestimmungen vertraut machen und die
Zur Kenntnisnahme dieser Fluggastbestimmungen schriftlich bestätigen.
Der Fluggast hat den Anweisungen des Betreibers und dessen MitarbeiterInnen unbedingt Folge zu leisten. Sollte sich der Teilnehmer den Sicherheitsanweisungen des Betreibers widersetzen, hat dieser das Recht, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Das Ticket verfällt in diesem Fall ersatzlos.
WARNUNG: Eine Nichtbeachtung der Fluggastbestimmungen oder der Benützungsregeln oder der Unterweisungen/Anweisungen des Personals des Betreibers, kann für den Fluggast schwere Verletzungen oder gar den Tod zur Folge haben.
Der Fluggast hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er der jeweils herrschenden entsprechend Witterung bekleidet ist. Wetterentsprechende Bekleidung wird vom Betreiber nicht zur Verfügung gestellt.
Bei der Durchführung des Flugprogrammes kann es zu Wartezeiten, insbesondere beim Check-In, beim Bustransfer, beim Boarding, durch Rettungsmaßnahmen und aufgrund von Witterungseinflüssen kommen. Wartezeiten führen zu keiner Rückvergütung des Flugpreises!
Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen (Zipline und FlyingCoaster)
Die Teilnahme am Flug mit der Zipline Stoderzinken und FlyingCoaster ist nur jenen Personen möglich, die nicht an einer Krankheit oder einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, die für sie selbst eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte.
Zusätzliche Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen Flying Coaster (FLC)
Aufgrund der rasanten Fahrt mit abhebenden Kräften und den Fliehkräften ist die Fahrt nicht für alle geeignet.
Jedenfalls müssen für eine Teilnahme an beiden Fahrgeschäften folgende Voraussetzungen zumindest erfüllt sein:
- Mindestkörpergröße: 120 cm
- Mindestkörpergewicht beim Start: 30 kg (inkl. Bekleidung)
- Höchstes Körpergewicht beim Start: 125 kg Zipline/ 120 kg FlyingCoaster (inkl. Bekleidung)
- Mindestalter: 8 Jahre
Personen unter 14 Jahren benötigen die Begleitung durch eine erwachsene Begleitperson.
BEACHTE: Nach erfolgter Buchung ist die Person, die am Flug teilnimmt, selbst dafür verantwortlich, dass sie diese Mindestvoraussetzungen erfüllt. Bei Nicht-Erfüllung der Mindestvoraussetzungen ist eine Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen
Untersagt ist die Teilnahme jenen Personen, die unter einer der folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen stehen:
Alkohol- und/oder Drogeneinfluss
Wirbelsäulenprobleme, Schäden am Bewegungsapparat
Herzkrankheiten, Kreislaufschwäche
Herzschrittmacher (Achtung: Magnete in der Seilrolle)
chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen
Epilepsie
Bluthochdruck
psychische Erkrankungen
Schwangerschaft
kürzlich durchgeführte Augenoperationen (im Speziellen: Netzhautprobleme).
Personen mit starkem Oberschenkel- und/oder Körperumfang (FLC)
Durch den Antritt des Fluges erklärt der Fluggast ausdrücklich, zum Zeitpunkt des Antritts des Fluges nicht darüber in Kenntnis zu sein, unter irgendeiner der vorgenannten Beeinträchtigungen zu stehen.
Wichtige Regeln für die Benützung der Zipline Stoderzinken
- Es dürfen beim Flug keine persönlichen Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Fluggast selbst oder für andere darstellen.
- Lange Haare müssen zusammengebunden werden! Festes Schuhwerk ist zu tragen (die Zu- und Absteige der Zipline befinden sich im alpinen Gelände, deshalb ist festes Schuhwerk mit Profilsohle erforderlich)!
- Lose, herabhängende Kleidungsstücke müssen entfernt werden (z.B. Schal, etc.).
- Die Fluggurte müssen vom Fluggast selbständig, entsprechend der Anweisungen entsprechend angelegt werden.
- Jeder Fluggast muss an der Sicherheitsdemonstration teilnehmen.
- Die vom Betreiber zur Verfügung gestellte Ausrüstung (Gurt und Seilrolle), muss nach den Anweisungen des Betreibers benutzt werden. Die Seilrolle darf nicht selbständig ein- und ausgehängt werden! Sie ist nicht auf andere Personen übertragbar und muss nach der Beendigung des Fluges wieder zurückgegeben werden!
- Bei Zuwiderhandeln oder Verstößen gegen die Anweisungen können die betreffenden Fluggäste vom Flug ausgeschlossen werden. Es erfolgt in diesem Fall keine Rückvergütung des Flugpreises.
- Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (starker Wind, Gewitter, Seilvereisung, etc.) einzustellen.
WARNUNG: Eine Nichtbeachtung der vorstehenden Regeln oder der Fluggastbestimmungen oder der Benützungsregeln oder der Unterweisungen/Anweisungen des Personals des Betreibers, kann schwere Verletzungen oder gar den Tod zur Folge haben.
Zusätzliche Regeln für die Benützung des FlyingCoaster:
- Die Mitnahme von Kleinkindern oder Tieren ist untersagt.
- Festes Schuhwerk ist zu tragen (Die Zu- und Abstiege des FlyingCoaster befinden sich im alpinen Gelände, deshalb ist festes Schuhwerk mit Profilsohle erforderlich)!
- Lose, herabhängende Kleidungsstücke müssen entfernt werden (z.B. Schal, etc.). die Schuhe müssen gut geschnürt sein.
- Der Fahrgast muss an der Fahrt aktiv mitwirken.
- Während der gesamten Fahrt müssen beide Hände ständig den Lenkbügel zum Fahrwerk umfassen.
- Während der Fahrt, bei der Landung müssen beide Füße leicht angewinkelt und gespreizt im Abstand von ca. 50-60 cm nach vorne gehalten werden.
- Während der gesamten Fahrt müssen beide Hände ständig den Lenkbügel zum Fahrwerk umfassen.
- Während der Fahrt, bei der Landung müssen beide Füße leicht angewinkelt und gespreizt im Abstand von ca. 50-60 cm nach vorne gehalten werden.
- In den Bremsabschnitten muss mit den am Lenkbügel haltenden Armen ein Gegendruck erzeugt werden.
- Die Fahrwerke erzeugen ein starkes Magnetfeld – auf genügend Abstand von Uhren, Handys Kameras und Speicherkarten achten
Buchungsbestätigung
Fluggäste können sich persönlich, schriftlich oder online anmelden. Eine verbindliche Buchung des Fluges entsteht erst mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung. Ausgenommen sind Buchungen vor Ort, wenn die Kapazität eine solche Buchung zulässt – hier erhält der Gast direkt sein Flugticket (= Buchungsbestätigung).
Leistungsänderungen
Die Angabe hinsichtlich der Dauer des Fluges inkl. Transfer dient als bloßer Anhaltspunkt, nicht als fixe Termin- bzw. Zeitangabe.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, im Falle von Verzögerungen z. B. durch Wetter, Dunkelheit, etc., die zu einem Sicherheitsrisiko führen könnten, die Durchführung des Fluges vorzeitig zu beenden. Die Gültigkeit von Flugtickets und Gutscheinen bleibt in solchen Fällen aufrecht, wenn der Fluggast aufgrund o.a. Gründe auf seinen vollständigen Flug verzichten musste. Es besteht jedoch kein Schadenersatzanspruch bei Verzögerungen im Flugplan.
Dem Fluggast ist bewusst, dass aus Sicherheitsgründen der Flug unterbrochen oder verschoben werden kann.
Die zur Bewerbung des Angebots verwendeten Fotografien und Abbildungen dienen der allgemeinen Beschreibung. Diese sind unverbindlich und können variieren.
Flugtickets und Gutscheine
Dem Betreiber obliegt die Durchführung des Fluges. Mit Erwerb eines Flugtickets oder Gutscheines ist der Kunde berechtigt, einen Termin zur Durchführung des Fluges zu wählen.
Ab Erwerb des Gutscheines ist dieser für 5 Jahre gültig. Der Gutschein kann danach verlängert werden.
Alle angeführten Preise für Gutscheine und Tickets sind Endpreise (inkl. MwSt.).
Die Tickets und Gutscheine sind übertragbar. Sie können an eine geeignete Person, die den Fluggastbestimmungen entspricht, weitergegeben werden.
Stornobedingungen
Bitte beachten Sie: bei Nichterscheinen oder Rücktritt erfolgt keine Rückerstattung.
Sie können jederzeit vor oder während des Zipline-Programms von Ihrer Buchung zurücktreten. Wir bitten um eine schriftliche Mitteilung, um dies festzuhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei:
1. Nichterscheinen zum gebuchten Termin
2. einem Rücktritt auf der Startplattform
3. oder aus anderen Gründen (auch bei Schlechtwetter, wenn die Zipline geöffnet ist),
der volle Ticketpreis von 100 % berechnet wird. Ihr Ticket verfällt in diesen Fällen ohne Anspruch auf Ersatz
Rücktritt durch den Betreiber
Der Betreiber behält sich das Recht vor, aufgrund von Witterungseinflüssen oder sonstigen unvorhersehbaren vom Betreiber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Umständen (wie z.B. Krankheit der Mitarbeiter; technische Gebrechen, behördliche Auflagen, etc.), die dies sachlich rechtfertigen, Flugtermine kurzfristig abzusagen bzw. Flüge abzubrechen.
Der Betreiber wird, sobald ihm das Vorliegen eines oben beschriebenen Witterungseinflusses bzw. eines sonstigen unvorhersehbaren Umstandes bekannt ist, versuchen, den Fluggast unter Verwendung derjenigen Kontaktdaten (E-Mail und/oder Telefonnummer), die der Fluggast bei der Buchung des Fluges angegeben hat, zu erreichen, um ihn über die Terminabsage zu informieren.
Den Fluggästen wird trotzdem empfohlen, sich über eine mögliche Absage des gebuchten Fluges vor Antritt der Reise zum Veranstaltungsort zu informieren.Die Information über die Durchführung/Absage des gebuchten Fluges kann auf der Homepage www.zipline.at bzw. durch Kontaktieren des Büros eingeholt werden.
Das Flugticket behält in diesen Fällen seine Gültigkeit. Der Fluggast hat das Recht, den Flug zu einem späteren Zeitpunkt an einem vorher mit dem Betreiber zu vereinbarenden Ersatztermin zu absolvieren.
Sollte der Teilnehmer keinen solchen Ersatztermin vereinbaren können oder wollen, erstattet der Betreiber den Ticketpreis in voller Höhe zurück.
Haftung für Mängel und Schäden, Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
WARNUNG: Die Benutzung der Zipline Stoderzinken und des FlyingCoaster ist insbesondere aufgrund der hohen Geschwindigkeiten und Flughöhen für den Fluggast mit Risiken und Gefahren für dessen Leib und Leben verbunden. Eine Nichtbeachtung dieser AGB und Fluggastbestimmungen, sowie der Unterweisungen/Anweisungen des Personals des Betreibers, kann schwere Verletzungen oder gar den Tod zur Folge haben. Der Fluggast ist sich darüber im Klaren, dass der Betreiber für Personenschäden bzw. Ableben des Fluggastes nur dann und nur in dem Ausmaß schadenersatzpflichtig wird, so und insoweit der Betreiber jene Personenschäden bzw. Ableben schuldhaft und rechtswidrig verursacht hat. Der Fluggast versteht, dass es aufgrund des Wesens der Anlage in gewissen Fallkonstellationen (wie z.B. höhere Gewalt; unvorhersehbare Umwelteinflüsse; unverschuldetes technisches Versagen; etc.) möglich ist, dass er Personenschäden und/oder Vermögensschäden erleidet oder gar verstirbt, ohne dass er bzw. seine Nachkommen dafür den Betreiber erfolgreich in Haftung ziehen können.
Der Fluggast hat in Beachtung dieser AGB und Fluggastbestimmungen, sowie der Unterweisungen/Anweisungen des Personals des Betreibers, selbst geeignete Vorkehrungen (zum Beispiel: in verschließbare Gewandtasche geben) dagegen zu treffen, dass er während des Fluges keine von ihm mitgeführte persönliche Gegenstände verliert.
Unfälle und Schäden sind vom Fluggast umgehend dem Betreiber bekannt zu geben!
Freizeitschule Gröbming GmbH und Abenteuerpark Betriebs- u. Errichtungs GmbH haften nicht für Fälle höherer Gewalt (wie zu Beispiel Aufruhr, Kriegs- oder Naturereignisse, Verkehrsstörungen, Seuche). Ein trotz angemessener Schutzvorrichtungen eintretender EDV-Ausfall (zum Beispiel durch Computerviren, Hacker-Angriff), ist auch ein Fall höherer Gewalt.
Gerichtsstand und Anzuwendendes Recht (Zipline)
Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Zipline gilt, sofern die Streitigkeit Ansprüche zwischen dem Betreiber und einem/einer UnternehmerIn betrifft (= unternehmensbezogenes Geschäft betrifft, mit Bestellung/Buchung die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich in Betracht kommenden Gerichtes für A-8962 Gröbming (= Sitz der Freizeitschule Gröbming GmbH) als vereinbart.
Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Zipline haben jedenfalls ausschließlich die Bestimmungen des Österreichischen Rechtes Anwendung zu finden, und zwar sowohl in materieller Hinsicht (also was die inhaltliche Beurteilung des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses und der wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien betrifft), als auch in formeller Hinsicht (also was das für Streitigkeiten der Vertragsparteien geltende Verfahren betrifft). Die Kollisionsnormen des Österreichischen Rechtes gelten als mit Bestellung/Buchung einvernehmlich ausgeschlossen; desgleichen auch die allfällige Anwendung der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes.
Gerichtsstand und Anzuwendendes Recht (FlyingCoaster)
Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des FlyingCoaster gilt, sofern die Streitigkeit Ansprüche zwischen dem Betreiber und einem/einer UnternehmerIn betrifft (= unternehmensbezogenes Geschäft betrifft, mit Bestellung/Buchung die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich in Betracht kommenden Gerichtes für A-8962 Gröbming (= Sitz der Abenteuerpark Betriebs- u. Errichtungs GmbH) als vereinbart.
Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Zipline haben jedenfalls ausschließlich die Bestimmungen des Österreichischen Rechtes Anwendung zu finden, und zwar sowohl in materieller Hinsicht (also was die inhaltliche Beurteilung des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses und der wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien betrifft), als auch in formeller Hinsicht (also was das für Streitigkeiten der Vertragsparteien geltende Verfahren betrifft). Die Kollisionsnormen des Österreichischen Rechtes gelten als mit Bestellung/Buchung einvernehmlich ausgeschlossen; desgleichen auch die allfällige Anwendung der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes.
Die gesamten AGBs und Teilnahmebestimmungen (Zipline + FlyingCoaster) - Siehe Aushang und Website der Attraktionen!


